Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten auf dem Borghof zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und Firmenfeiern.
Stand: Dezember 2021
Hinweis für die Redaktion, vor dem Livegang zu klären: Dieser Text stammt inhaltlich aus Dezember 2021. Seither sind standesamtliche Trauungen und das Hof-Café dazugekommen — bitte einmal fachlich durchsehen und das Datum aktualisieren. Die vollständige Bankverbindung stand früher offen im Netz; sie ist hier bewusst nicht mehr enthalten, weil öffentlich einsehbare IBANs für gefälschte Rechnungen missbraucht werden. Falls sie doch wieder hinein soll, ist das eine Zeile in src/pages/agb.astro.
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten auf dem Borghof zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Firmenfeiern etc.
Buchungsvertrag
Ein beidseitig verbindlicher Buchungsvertrag gilt als geschlossen, wenn beide Vertragspartner die Buchung schriftlich bestätigt haben und eine Anzahlung in Höhe von 400 € auf das von uns genannte Konto eingegangen ist. Die Bankverbindung teilen wir Euch mit der Buchungsbestätigung mit. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Stornierung
Der Borghof kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn wir Anlass zur Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, oder der Kunde unter irreführenden oder falschen Angaben gebucht hat und diese nicht mit unseren Interessen vereinbar sind. Darüber hinaus sind wir berechtigt, im Falle höherer Gewalt (Brand, Sturm o. Ä.), im Krankheitsfall, bei Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (Todesfall in der Familie etc.) die Veranstaltung kurzfristig abzusagen.
Eine Stornierung durch den Kunden muss schriftlich erfolgen.
Es werden folgende Stornierungs- und Ausfallkosten berechnet:
- mehr als 12 Monate vor der Feier: kostenfrei
- 12–6 Monate vor der Feier: 40 % der Gesamtsumme unter Verrechnung der Anzahlung
- 5–3 Monate vor der Feier: 70 % der Gesamtsumme unter Verrechnung der Anzahlung
- weniger als 3 Monate vor der Feier: 90 % der Gesamtsumme unter Verrechnung der Anzahlung
Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Borghof infolge der Stornierung ein finanzieller Nachteil in der geltend gemachten Höhe nicht entstanden ist.
Beendigung der Veranstaltung durch den Vermieter
Den Anordnungen des Vermieters — in diesem Falle Jasmina und Sebastian van Thiel — ist durch den Kunden und seine Gäste Folge zu leisten. Wenn dies nicht geschieht oder der Vermieter Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, kann das Fest vorzeitig beendet werden.
Verlust oder Beschädigung
Der Kunde ist in der Zeit der Veranstaltung für die pflegliche Behandlung des Inventars und der Räume verantwortlich. Er haftet für alle Schäden oder Verluste an Gebäuden und Einrichtung, die durch ihn oder seine Gäste verursacht wurden.
Bei Beschädigung oder Verlust mitgebrachter Gegenstände seitens des Kunden haftet der Vermieter nur dann, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Allgemeine Regelungen
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Abbauzeit (Zelt, DJ, Photobox o. Ä.) der Veranstaltung eingehalten wird.
Feuerwerk, Feuerwerkskörper, Pyrotechnik und Konfetti sind weder im Innen- noch im Außenbereich gestattet.
Dekorationsmaterial darf nicht mit Nägeln, Reißzwecken, Klebstoff, Tackernadeln oder Schrauben an Fenstern, Fensterrahmen, Türen, Holzbalken und Wänden befestigt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Kleve.
Wachtendonk, Dezember 2021